Zelterplakette
Zelter-Plakette, Änderung des Beantragungsverfahrens
Begründung:
zum 31.12.2011 ist der Deutsche Chorverband (DCV), dem wir angehören, aus der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände (ADC) ausgetreten. Dies hat laut den Richtlinien zur Verleihung der Zelterplakette folgende Auswirkungen:
Alle Chöre des Deutschen Chorverbandes (DCV) müssen das neue Antragsformular "B" verwenden Antrag B Zelterplakette ab März 2012 [114 KB]
Da der Antrag vom Oldenburgischen Sängerbund, vom Chorverband Niedersachsen-Bremen und vom Deutschen Chorverband genehmigt werden muss und der 30.06. des der Verleihung vorausgehenden Jahres eine Ausschlussfrist ist, sollten Sie den Antrag so frühzeitig wie möglich an den Präsidenten des Oldenburgischen Sängerbundes stellen, Adresse: info@oldenburgischer-saengerbund.de
Die Zelterplakette.
Die Zelterplakette
Die Zelterplakette kann zum 100-jährigen Bestehen eines Chores verliehen werden.
Diese höchste Auszeichnung um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes, die erstmals 1922 gestiftet und 1956 vom Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland erneuert wurde, wird alljährlich auf Antrag an das Kultusministerium verliehen.
Die Medaille besteht aus einer ovalen Bronzeplakette mit dem Bildnis des Liedkomponisten Karl-Friedrich Zelter, der im Jahre 1809 in Berlin die erste Liedertafel gründete.
Voraussetzung: Der Chor betätigt sich nachweislich seit einhundert Jahren in der kulturellen Arbeit durch Pflege des Gesanges. Die Zelterplakette muss spätestens bis 30. Juni des der Ehrung vorausgehenden Jahres über den Kreischorverband beantragt werden (Ausschlussfrist). Entsprechende Nachweise über die einhundertjährige kulturelle chormusikalische Arbeit sind zu erbringen (Gründungsprotokoll, Zeitungsberichte, Fotos, Berichte vom 50-jährigen und / oder 75-jährigen Jubiläum und anderes Verfügbare mehr).