Oldenburgischer Sängerbund

Allgemein

Startseite

Buchführungssoftware für Vereine

Muss ein Verein ab 2012 eine Buchführungssoftware einsetzen?

Wer Internet und e-Mail nutzt, kennt die Flut von Werbung, auch für Vereine.
Der Haufe Verlag / Lexware, Vereinssoftware "QuickVerein Plus 2012" macht derzeit massive Werbung bei Vereinen.
Als offensichtliches Verkaufsargument wird wörtlich genannt:

"Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, bei Vereinen eine Buchführung in Excel anzuerkennen."

Dies hat mich veranlasst, heute beim meinem zuständigen Finanzamt in Nordenham nach zu fragen.
Ergebnis: bei kleineren Vereinen (das trifft auch auf unsere Chöre zu) wird eine Excel-Buchführung als solches von allen deutschen Finanzverwaltungen nach wie vor anerkannt. Es besteht also keinerlei gesetzliche Verpflichtung, deswegen eine Vereinssoftware einzusetzen.

Der Einsatz einer Vereinssoftware ist freiwillig und sicher dort in großen Vereinen angebracht, wo viel zu buchen ist, wo viele Mitglieder zu verwalten sind, wo viele Serienbriefe geschrieben werden müssen usw.

Bei der oben genannten Software möchte ich noch auf etwas sehr Wichtiges hinweisen:
Die Software (zumindest in der angebotenen Version) ist ausschließlich für die Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung (EÜR) einsetzbar. Dafür ist sie weit verbreitet und gut.
Sollte Ihr Verein aber seine Buchführung mit Bilanz und G+V erstellen, ist diese Software dafür nicht geeignet.

Außerdem Nachteil von Kaufsystemen: für Aktualisierungen (rechtlich, steuerlich usw.) sind Sie selbst zuständig, müssen diese (jährlich) kaufen und installieren.

Alternative:

Sie kaufen keine Software, sondern Sie mieten diese (Cloud-Systeme). Zugang über Internet.
Die Software ist zu mehr als 99 % ganzjährig verfügbar, stets auf sachlich und (steuer-)rechtlich aktuellem Stand, um den Sie sich nicht mehr kümmern müssen.
Vorteile: wesentlich bessere Datensicherung, da die Daten nicht auf einem privaten Rechner liegen (zu dem Sie rechtlich vielleicht gar keinen Zutritt haben), sondern in einem Rechenzentrum, auf das Sie passwortgeschützten Zugriff haben.
Das ist im Verhältnis zu jedem privaten Rechner wesentlich sicherer.
Verfügbar z.B. für den Kassenwart (nur er bucht) und lesbar für den Vorsitzenden bzw. jedes berechtigte Vorstandsmitglied.
Zugang von jedem Rechner mit Internetzugang, unabhägig von Ort und Zeit.

Mehr zum Thema Buchführung in meinem gleichnamigen Seminar, siehe Vereinsarbeit

7. Dez. 2011
Ferdinand Emmrich.

Druckbare Version