Oldenburgischer Sängerbund

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Chorleiterpauschale

Das Merkblatt 2012 und das Antragsformular 2012 werden ab Mai 2012 verfügbar sein. Wir werden sie dann hier veröffentlichen.

Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) ist immer der 30.06. eines Jahres.

Dennoch halten wir den Text aus dem Vorjahr für Sie hier bereit, da er von "zeitlosem" Interesse ist und der Ablauf in 2012 ähnlich sein dürfte.

Chöre, deren Chorleiterin / Chorleiter mindestens C2-Ausbildung oder vergleichbare Ausbildung nachweisen kann, können - auf Antrag - einen Finanzierungszuschuss für musikalische Zwecke ("Chorleiterpauschale") erhalten.

Zum Antragsformular schreibt der antragprüfende und finanzmittelgewährende Landesmusikrat Niedersachsen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend erhalten Sie die aktuellen Förderrichtlinien und das Antragsformular.
Bitte beachten Sie die Antragsfrist (30.6....).
Das Formular ist am Computer ausfüllbar. Bitte drucken Sie es aus, unterschreiben und senden Sie es uns bitte im Original oder per Telefax. Gescannte Formulare können wir leider nicht annehmen.
Falls es mit den anliegenden Formularen beim Öffnen Probleme geben sollte, können sie die Formulare auch von der Internetseite landesmusikrat-niedersachsen.de herunterladen.
Bei der Bearbeitung Ihrer Anträge können wir Ihnen auf Anfrage behilflich sein.

Landesmusikrat Niedersachsen e.V.
Arnswaldtstraße 28
30159 Hannover

Tel. 0511 123 88 19 (Assistenz, Frau Angelika Bade)
Fax 0511 169 78 16
e-Mail: a.bade@lmr-nds.de

Web: www.landesmusikrat-niedersachsen.de oder http://www.lmr-nds.de

Nachstehend das Merkblatt mit den Richtlinienhinweisen 2009, hier lediglich als Anhaltspunkt.

Chorleiterpauschale Merkblatt 2009 [84 KB]



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