GEMA Wissenswertes
Verbindliches Gema-Anmeldeformular-ab-2011 [64 KB]
(PDF-Dokument) - Vorgehensweise: anklicken (Formular aufrufen)ausdrucken
ausfüllenmit Veranstaltungsprogramm (3-fach) rechtzeitig an den CVNB nach Bremen schicken. Falls es kein schriftliches/gedrucktes Veranstaltungsprogramm gibt, können Sie der Meldung auch unser GEMA Formular Liedermeldungen [25 KB]
beifügen.
Adresse CVNB: Violenstraße 7, 28195 Bremen oder Postfach 10 65 20 in 28065 Bremen oder E-Mail: info@cvnb.de
GEMA ab 01.01.2009
Der Deutsche Chorverband (DCV) schloss mit Wirkung vom 01.01.2009 einen GEMA-Folgevertrag ab, der aber k e i n e G ü l t i g k e i t im Bereich des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen (CVNB) und damit im Bereich des Oldenburgischen Sängerbundes hat.
Prüfen Sie GEMA-Informationen des DCV in "Neue Chorzeit" oder anderen DCV-Publikationen sehr sorgfältig oder fragen Sie uns unter info@oldenburgischer-saengerbund.de oder die Geschäftsstelle des Chorverbandes unter info@cvnb.de So vermeiden wir die durch die DCV-Publikationen entstandenen möglichen Verunsicherungen und Schwierigkeiten!
Das für den Oldenburgischen Sängerbund gültige GEMA-Meldeformular finden Sie unter GEMA-Meldeformulare auf dieser Homepage.
GEMA ab 01.10.2008
In "Neue Chorzeit", Ausgabe Oktober 2008, Seite 25 ist ein Bericht "Meldebogen für alle Mitgliedsverbände im DCV" und ein Formular
"Mitteilung an die GEMA für Chöre im DCV" abgedruckt. Weder der Bericht noch das Formular sind im Bereich des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen, zu dem der Oldenburgische Sängerbund gehört, gültig oder zulässig. Nutzen Sie bitte nur das Verfahren, wie weiter unten beschrieben. Dort finden Sie ebenfalls die Begründung dafür.
Das für den Oldenburgischen Sängerbund gültige GEMA-Meldeformular finden Sie unter GEMA-Meldeformulare
GEMA ab Januar 2008:
der auf Seite 23 in der DCV-Schrift "Neue Chorzeit" abgedruckte Bericht "31.01. ist letzter GEMA-Meldetag" gilt nicht für die Chöre des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen und somit auch nicht für unsere Chöre im Oldenburgischen Sängerbund. Und nochmals: Prüfen Sie GEMA-Informationen in "Neue Chorzeit" oder anderen Publikationen des DCV sehr sorgfältig oder fragen Sie uns unter info@oldenburgischer-saengerbund.de oder die Geschäftsstelle des Chorverbandes unter info@cvnb.de
Die seinerzeitige GEMA-Pauschalvereinbarung zwischen der GEMA- Bezirksdirektion Hannover und dem Chorverband Niedersachsen-Bremen wurde zum 31.12.2006 gekündigt. Ein neuer Vertrag zwischen dem Deutschen Chorverband und der GEMA-Generaldirektion München wurde abgeschlossen, an dem sich der Chorverband Niedersachsen-Bremen aus Kostengründen nicht beteiligt und ihm nicht beigetreten ist.
Daher gilt für unser Verbandsgebiet nach wie vor die ab Januar 2007 gültige Regelung:
Die GEMA-Anmeldungen (Chorkonzerte, gesellige Veranstaltungen usw.) sind ab Januar 2007 nicht mehr an die jeweilige GEMA-Bezirksdirektion nach Hamburg oder Hannover, sondern nur und ausschliesslich an die Geschäftsstelle des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen, Postfach 10 65 20 in 28065 Bremen oder per Fax Nr.: 0421-32 05 56 (je 3-fach) oder per e-mail (je 1-fach) mindest drei Tage vor dem Konzert zu senden! E-mail-Adresse siehe Geschäftsstelle / -zeit
Der Meldung ist unbedingt das Programm / die Liederaufstellung mit Texter / Musiker / Bearbeiter (Satz) (ebenfalls 3 -fach) beizufügen. Meldung und Programm deshalb 3-fach: 1 bleibt zur Sicherheit in der Geschäftsstelle des Chorverbandes, 2 und 3 sendet die Geschäftsstelle an die zuständige GEMA-Bezirksdirektion.
Der Chorverband Niedersachsen-Bremen übernimmt auch weiterhin die Kosten der bei ihm angemeldeten Konzerte und rechnet diese mit der GEMA ab.
Gesellige Veranstaltungen, die nicht den Charakter eines Chorkonzertes haben (Sängerball, Konzertteile mit anschließender Tanzveranstaltung usw.) werden den Chören / Vereinen und Kreischorverbänden wie bisher durch die GEMA direkt in Rechnung gestellt.
Chöre, Kreischorverbände und Bünde, die mindestens „FÜNF“ und mehr Unterhaltungsmusikveranstaltungen im Jahr als Veranstalter durchführen, bekommen seitens der GEMA zusätzlich einen Preisnachlass von 10 Prozent. Diese Chöre / KCV / Bünde müssen mit der zuständigen GEMA Bezirksdirektion einen „Jahrespauschalvertrag“ abschliessen und die Kosten dafür im VORAUS entrichten.
Bei der Berechnung der Chorveranstaltungen werden die Vergütungssätze E bzw. U-VK angewandt. Bei den übrigen Veranstaltungen wird nach den jeweils einschlägigen Tarifen der GEMA abgerechnet.
Wir bitten Sie, die Meldungen unbedingt vollständig und rechtzeitig zu machen. Bei Differenzen der Meldungen gegenüber den Ermittlungen durch die GEMA gefährden wir das für uns günstigere Meldeverfahren. Die Folge könnten höhere Gebühren sein. Denken Sie bitte daran und stärken Sie durch Ihre korrekten Meldungen unsere Solidargemeinschaft.
Bitte beachten Sie diese Änderungen und geben Sie diese an Ihre Chöre weiter!
Hinweis:
Unten rechts auf der Seite ist ein Funktionsschalter "Druckversion", über den Sie diese Info ausdrucken können.
Die Formulare und weitere wichtige Informationen finden Sie unter GEMA-Meldeformulare
Auszug aus dem Brief des Präsidenten des
Chorverbandes Niedersachsen-Bremen vom 08.08.2007
An die Vorstände der
Kreischorverbände, Sägerbünde und Chöre
im Chorverband Niedersachsen-Bremen!
Wichtige Information zur GEMA-Anmeldung!
Zukünftiges AnmeldeverfahrenGEMA-Anmeldeformular (Anhang)Auszug aus dem DCV-Pauschalvertrag zur allgemeinen Abgeltung von Musiknutzungen(Anhang)
Liebe Chorfreunde!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich bezüglich der GEMA noch einmal an Sie wende, da wir am 31. Juli 07 ein Koordinierungsgespräch mit dem Bezirksdirektor, Herrn Hinkelthein, sowie den Fachbereichsleiterinnen von Hamburg und Hannover in Bremen führten. Wie bekannt ist, trat der Chorverband Niedersachsen-Bremen (CVNB) dem GEMA-Vertrag des Deutschen Chorverbandes (DCV) ab Januar 2007 nicht bei, da eine Finanzierung aus den Mitgliedsbeiträgen nicht möglich gewesen wäre. Der CVNB rechnet daher alle an ihn gemeldeten Konzerte mit der jeweiligen GEMA-BZD in Hamburg und Hannover monatlich direkt ab. Das erste Halbjahr 2007 zeigte jedoch, dass immer noch Fehler verursacht werden, auf die ich hinweisen möchte, um sie in Zukunft zu vermeiden.
So werden Anmeldeformulare verwendet, die seit Jahren aus dem Verkehr gezogen; Konzerte gemeldet, bei denen unsere Chöre keine Veranstalter sind; Veranstaltungen wie z. B. Freundschaftssingen, die unter die Pauschalregelung des DCV fallen, nicht genau definiert; Räumlichkeiten in Größen gemeldet, die nicht zutreffend sind oder keine konkreten Sitzplatzangaben aufzeigen. Dies führt zu Irritationen, und deshalb zu unzähligen Rückrufen bei den Chören, was Arbeitskraft an falscher Stelle bindet.
Folgende Punkte sind daher zu beachten!
1. Shantychöre:
Die Shantychöre auf den deutschen Nordseeinseln sowie im Küstenbereich stellen eine Ausnahme dar, weil sie zum Teil unzählige Begrüßungskonzerte für die jeweilige Kurverwaltung übernehmen, selbst jedoch Veranstalter sind. Dies hatte bisher zur Folge, dass an verschiedenen Orten alle 14 Tage ein solches Konzert mit erheblichen Kosten verbunden war und in keinem Verhältnis von Beitragsleistung und Nutzen steht. Dies führt zur Benachteiligung aller anderen Chöre und muss ausgeschlossen werden. Wir einigten uns mit der GEMA, dass der CVNB zukünftig „ein saisonales Konzert“ übernimmt und die Shantychöre auf Grund ihrer kommerziellen Auftritte alle anderen Konzerte selbst zu zahlen haben. Die GEMA bietet diesen Chören allerdings eine „saisonale Pauschalvereinbarung“ an, die mit ihr geschlossen werden kann. Die betroffenen Shantychöre möchten diesbezüglich Kontakt zu Ihrer jeweiligen GEMA-Bezirksdirektion in Hamburg oder Hannover aufnehmen, um Vereinbarungen dieser Art zu treffen.
2. Berechnung der Konzerte:
Grundsätzlich werden Konzerte unserer Chöre / Vereine nach dem U-VK oder dem E-Tarif bei der GEMA abgerechnet. Der CVNB zahlt für seine Chöre / Vereine Konzerte bis zu 10,--Euro Eintritt und bei musikalischer Begleitung bis zu 9 Musikern. Differenzbeträge, die diese Rahmenbedingung übersteigen, werden dem jeweiligen Chor / Verein durch den CVNB in Rechnung gestellt und eingefordert, da aus verfahrenstechnischen Gründen keine getrennten Rechnungen durch die GEMA erstellt werden können.
Zudem werden durch den CVNB nur noch Konzerte bezahlt, die auf dem beigefügten Anmeldeformular der Geschäftsstelle per Fax (0421-320556 oder per Post im Voraus) gemeldet werden, der Chor / Verein tatsächlicher Veranstalter ist, das Konzert genau definiert ist, der Veranstaltungsort und die wirklich genutzte Raumgröße in Quadratmeter sowie die tatsächlich genutzten Sitzplätze angegeben sind.
In Abstimmung mit der GEMA werden die Anmeldungen in der Geschäftsstelle des CVNB in Bremen selektiert und anschließend (monatlich) zur Abrechung bei der GEMA vorgelegt. Chöre / Vereine, die sich an dieses Verfahren nicht halten, bekommen die Anmeldungen zurück und haben die Kosten in voller Höhe selbst zu tragen! In Zweifelfragen rufen Sie unsere Mitarbeiterin, Frau Karin Streichert, in der Geschäftsstelle Bremen unter der Telefon-Nr.: 0421 323699 an, oder schreiben Sie eine Mail unter info@cvnb.de und erkundigen sich im Vorfeld von Veranstaltungen über offene Fragen. Zum anderen wird dieser Brief sowie auch die Anlagen (Anmeldeformular und Auszug aus der DCV-Pauschalvereinbarung) auf der Homepage des CVNB unter www.cvnb.de ausdruckbar zur Verfügung stehen.
3. Gemeinschaftsveranstaltungen:
Bei Gemeinschaftsveranstaltungen ist der jeweilige Veranstalter im Vorfeld genau festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden. In diesem Zusammenhang verweise ich noch einmal auf die Ziffer 4 und 5 sowie 6a) bis 6g) der DCV-Pauschalvereinbarung vom 17. Januar 2007 (sie ist diesem Schreiben beigefügt). Diese Pauschalvereinbarung ist auch für die Mitgliedschöre / Vereine im CVNB rechtsverbindlich, da sie an Beitragsleistungen des DCV gekoppelt ist.
Bitte geben Sie diese Informationen unverzüglich an die Chöre / Vereine weiter, damit ab sofort nach diesen Vorgaben verfahren wird. Sie sind mit den GEMA-Bezirksdirektionen vereinbart worden und führen zu keiner Benachteiligung unserer Mitgliedschöre /-vereine!
Ich wünsche allen unseren Chören, Sängerinnen und Sängern einen guten Start nach der Sommerpause und verbleibe mit freundlichem Sängergruß
Ihr
CHORVERBAND NIEDERSACHSEN-BREMEN
Präsident
Hans-Jürgen Ollech
Briefauszug des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen vom 31.07.2008
Rechtsverbindlicher Auszug aus der DCV-GEMA-Pauschalregelung vom 17. Januar 2007, die auch für die Mitglieder des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen Gültigkeit hat und zu berücksichtigen ist.
Veranstalter
Um Schwierigkeiten wie etwa eine Doppelberechnung bei der Abrechnung von Gemeinschaftsveranstaltungen zu vermeiden, ist in der Anmeldung und im Programm genau anzugeben, wer Alleinveranstalter ist oder als solcher firmiert und wer Mitwirkender ist.
Nicht gemeldete Musikwiedergaben
Musikwiedergaben, die nicht fristgerecht bzw. nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrages angemeldet wurden, sind unerlaubt. Die GEMA ist nach den Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes und nach höchstrichterlichen Urteilen berechtigt, für unerlaubte Musikwiedergaben ihre Ansprüche bei dem jeweiligen Veranstalter in doppelter Höhe geltend zu machen.
Pauschal abgegoltene Musiknutzungen
Für die Einzelverbände gem. Anlage 1 sind durch Zahlung des Pauschalbetrages nach Ziffer 7 sämtliche Chorveranstaltungen der dem Chorverband mittelbar (etwa als Mitglieder von Einzelverbänden) oder unmittelbar angehörenden Verbände und einzelnen Vereine abgegolten. (Bisheriger Ch-Tarif)
Zusätzlich sind die Aufführungstantiemen für Musikaufführungen bei folgenden Veranstaltungen des Chorverbandes, seiner Einzelverbände und der diesen angeschlossenen Sängerkreisen, Kreischorverbänden oder Chorbezirken, Sängergruppen und Mitgliedsvereinen abgegolten, auch wenn ein Einzelverband nicht diesem Pauschalvertrag beigetreten ist:
Gesellige Veranstaltungen in Räumen von bis zu 150 m⊃2; Größesoweitnur Mitglieder des Vereins und die zu ihrem Hausstand gehörenden Personen zugelassen sind,weder ein Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird,die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten.Weihnachtsfeiernsoweitnur Mitglieder des Vereins und die zu ihrem Hausstand gehörenden Personen zugelassen sind,weder ein Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird,die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten.Theaterabendesoweitvor Beginn, in der Pause und nach Abschluss der Theateraufführung insgesamt bis 6 Chorwerke vorgetragen werden,das Eintrittsgeld € 3,- nicht übersteigt.Umzugsmusik bei Sängerfesten oder JubiläenFestakte bei offiziellen Gelegenheiten(Veranstaltungen, bei denen Ansprachen, Ehrungen usw. musikalisch umrahmt werden. Ausgenommen sind Festkommerse bzw. Festbankette vor oder bei Jubiläumsfesten.)
Freundschaftssingen, Singen auf öffentlichen Plätzen oder Gutachtersingensoweit
weder ein Eintrittsgeld noch sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird,
die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten,
die Veranstaltungen ohne Wirtschaftsbetrieb stattfinden.
Wohltätigkeitssingen in Krankenhäusern, Altenheimen oder Vollzugsanstaltensoweit
weder Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird,
die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten,
die Veranstaltungen ohne Wirtschaftsbetrieb stattfinden.
Für die Richtigkeit des Auszuges:
Bremen, 31.07.2007
Hans-Jürgen Ollech
Präsident
GEMA-Seminar
Ein Mitgliedschor lädt einen anderen Chor, der nicht Mitglied im Oldenburgischen Sängerbund ist, ferner eine Blockflötengruppe, eine Akkordeongruppe zum gemeinsamen Konzert ein. Was ist wie und von wem über den Chorverband Niedersachsen-Bremen an die GEMA zu melden? Diese und alle weiteren Fragen rund um die GEMA und die Formulare werden ausführlich im Seminar "GEMA" in der Reihe Vereinsarbeit erklärt.
Die Mitgliedsvereine haben einen günstigeren GEMA-Tarif als nicht-Mitgliedsvereine.
Sie haben ein vereinfachtes Meldeverfahren, genießen Schutz durch den abgesicherten GEMA-Vertrag und - zahlen weniger. Mehr: Vorteil GEMA
Wichtig, "Liesmich":
Brief des Präsidenten des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen an die Kreisverbände, Sängerkreise, Sängerbünde und Chöre:
Brief zum Thema GEMA an die Kreischorverbände und Chöre [23 KB]
Wichtig, beachte:
Regelung GEMA - CVNB ab 31.07.2007
GEMA-Regelung ab 31.07.2007 [19 KB]