Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall
Quelle: Infobrief 3-2010 des CVNB vom 30.10.2010.
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Versicherung des Chores über den Deutschen Chorverband
Der Deutsche Chorverband e.V. (DCV) hat mit der ARAG Allgemeinen Versicherungs-
AG und der ARAG Rechtsschutz Versicherungs-AG einen Gruppenversicherungsvertrag
in den Sparten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
(Vertragsnummer: SpV 1022831) abgeschlossen, durch die der DCV und seine
Mitgliedsorganisationen wie Chorverbände, Sängerbünde, Sängerkreise, Bezirke,
Gaue, Vereine und die Deutsche Chorjugend und deren aktiven Mitglieder
versichert werden.
Über den Chorverband Niedersachsen-Bremen www.cvnb.de sind die Chöre unfallversichert.
Versicherungen für den Chor sind gut und wichtig. Sie sollten darüber Bescheid wissen. Daher bietet Ihnen der Oldenburgische Sängerbund ein Seminar an zum Themenbereich „Versicherungen“. Siehe Bildung / Seminare
Hinweise für den Schadenfall
1. Das müssen Sie bei jedem Schaden beachten:
– Jeder meldepflichtige Schaden ist unverzüglich der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG auf den dafür vorgesehenen Formularen zu melden:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Abt. Sport-Schaden
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon (02 11) 9 63-33 53
Telefax (02 11) 9 63-36 26
E-Mail: duesseldorf@arag-sport.de
– Geben Sie dabei bitte unbedingt die Vertragsnummer SpV 1022831 an.
– In jedem Verein sollte eine Person für die Schadenaufnahme und Überwachung der Regulierung verantwortlich sein.
– Melden Sie Schäden nur auf den vorgesehenen Formularen. Der Schadensachbearbeiter des Vereins sorgt dafür, dass immer ein ausreichender Bestand vorhanden ist. Nachbestellungen richten Sie an die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Abt. Sport-Schaden.
– Achten Sie darauf, dass die Schadenmeldungen sorgfältig, ausführlich und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Sie sparen unnötige Rückfragen, und der Schaden kann schneller bearbeitet werden.
– Bei späterem Schriftwechsel geben Sie bitte immer die Schadennummer an. Sie beschleunigen damit die Bearbeitung des Schadens erheblich.
– Beachten Sie bitte alle Weisungen des Versicherers damit jeder Schaden zügig und unbürokratisch erledigt werden kann. Tun Sie alles, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten.
2. Hinweis für Haftpflichtschäden
– Die Schadenanzeige darf nie vom Geschädigten ausgefüllt werden.
– Regulieren Sie Schäden niemals selber und geben Sie keine Schuldanerkenntnisse ab.
– Gegen Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckungen ist sofort innerhalb der Fristen Widerspruch bzw. Einspruch beim zuständigen Amtsgericht einzulegen. Geben Sie die Unterlagen dann bitte umgehend an die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Abt. Sport-Schaden.
– Führen Sie selbst keinen Schriftwechsel mit dem Geschädigten, sondern reichen Sie alle Schriftstücke umgehend an den Versicherer weiter.
– Schadenfälle, bei denen Schäden von mehr als € 1.500 vermutet werden, sind der ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG, Abt. Sport-Schaden, sofort telefonisch zu melden.
– Eine Schadenanzeige für Haftpflichtschäden ist nach den Hinweisen für Rechtsschutzschäden wiedergegeben und kann von Ihnen verwendet werden.
3. Hinweise für Rechtsschutzschäden
– Alle Rechtsschutzschäden melden Sie bitte formlos an die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Abt. Sport-Schaden.
– Bei der Meldung geben Sie bitte ausführlich an:
– Den Tatbestand
– Den Schadenhergang
– Name und Anschrift des Rechtsanwaltes, der Sie vertreten soll.
– Ist Ihnen kein Rechtsanwalt bekannt, wird Ihnen vom Versicherer ein am Ort ansässiger Anwalt benannt.
– Gegen Strafbefehle und Bußgeldbescheide ist innerhalb der Frist beim zuständigen Amtsgericht oder der zuständigen Behörde Einspruch einzulegen.
– In Rechtsschutzfällen müssen Sie alle Schriftstücke und Informationen besonders schnell dem Versicherer einreichen, damit keine Fristen versäumt werden.