Gasthaus für Chöre Sie können das Schild ab sofort erwerben.
Dieses Schild ist eine Auszeichnung seitens des Chores für das Gasthaus und fördert öffentlichkeitswirksam die gute Zusammenarbeit mit Ihrem Verein! Mit einem Ständchen und einem Foto-Pressebericht lässt sich die Auszeichnung publikumswirksam überreichen. Das Schild hat einprägende Wirkung auf alle, die es sehen und damit langfristig das Chorwesen als gesellschaftlichen Faktor wahrnehmen.
Der kurze, aussagefähige Text, die deutlich lesbare Schrift auf leuchtend weißem Untergrund und die "5 Sterne" sagen alles aus.
Das DIN-A4-große, wetterfeste Schild kann draußen angebracht werden. Die Löcher für die Schrauben sind in fugengerechtem Abstand, so dass man keine Ziegelsteine anbohren muss. Zusätzlich werden die Schraubstellen mit weißen Kunststoffkappen abgedeckt.
Der Vorstand des Chores kann dieses Schild ab sofort und ausschliesslich vom Oldenburgischen Sängerbund zum Vorzugspreis von 20,00 € kaufen.
Um die Auszeichnung als solche zu wahren und einen Nachweis führen zu können, wird eine Info / ein Pressebericht (möglichst mit Foto) erbeten, aus dem hervorgehen: Name und Adresse des Gasthauses, Name des Chores und seit wievielen Jahren er dort sein Übungslokal hat; wann diese Auszeichnung seitens des Chorvorstandes dem Gasthaus überreicht wurde.
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie den entsprechenden Pressebericht von der Überreichung dem Oldenburgischen Sängerbund zur Verfügung stellen. Wir wollen diese Informationen in einem Verzeichnis auf dieser Homepage zusätzlich wirksam veröffentlichen.
Bezugsquelle: Oldenburgischer Sängerbund Präsident Gerhard Brunken Antonstraße 5 26122 Oldenburg E-mail: info@oldenburgischer-saengerbund.de
Zahlung erbeten auf Konto 338 222 00 BLZ 280 602 28 Raiffeisenbank Oldenburg
Ursprünglich stammt diese Idee und das Schild aus Nordrhein-Westfalen. (Siehe Zeitschrift "Neue Chorzeit", Ausgabe Oktober 2008, Seite 5)
Der Oldenburgische Sängerbund hat das Copyright für diese Gestaltung bekommen und stellt es seinen Chören zum vorgenannten Vorzugspreis zur Verfügung. Das Schild darf nicht abgeändert werden!
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