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Oldenburgischer-Sängerbund e.V. 


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Ehrungen


Ehrungsordnung



  Ehre, wem Ehre gebührt!
 
Die Mitgliedschaft in unseren Chören wird bei Erreichen entsprechender Zugehörigkeitsjahre ehrend gewürdigt. Äußere Zeichen sind Ehrennadeln / Ehrenbroschen in unterschiedlicher Ausprägung, Urkunden und Liedgaben (für Chöre).
 
Der einzelne Chor / Kreischorverband / Sängerbund kann individuelle Ehrungen vornehmen, wenn keine Ehrungen seitens des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen vorgesehen sind.
 
Legende: 


CVNB = Chorverband Niedersachsen-Bremen e. V.
OSB = Oldenburgischer Sängerbund e.V.
 
 
Aktive Mitgliedschaft in Kinder- und Jugendchören
 
Kinder / Jugendliche in Kinder- und Jugendchören
10 Jahre Kinder und Jugendliche: Urkunde der Chorjugend im CVNB

Chorleiter in Kinder- und Jugendchören:

Erwachsene Sängerinnen und Sänger:

  10 Jahre aktive Mitgliedschaft:      Ehrenzeichen in Bronze des CVNB
  10 Jahre aktive Vorstandsarbeit:   Ehrenzeichen in Silber des CVNB
  20 Jahre aktive Vorstandsarbeit:  Ehrenzeichen in Gold des CVNB
  25 Jahre aktive Mitgliedschaft:     Ehrenzeichen in Silber des CVNB
  40 Jahre aktive Mitgliedschaft:     Ehrenzeichen in Gold des CVNB
  50 Jahre aktive Mitgliedschaft:     Ehrenzeichen in Gold und Urkunde des CVNB
  60 Jahre aktive Mitgliedschaft:     Ehrenzeichen und Urkunde des CVNB
  70 Jahre aktive Mitgliedschaft:     Ehrenzeichen und Urkunde des CVNB

Fördernde Mitglieder

10 Jahre förderndes Mitglied: Ehrenzeichen in Bronze des CVNB
25 Jahre förderndes Mitglied: Ehrenzeichen Silber des CVNB
40 Jahre förderndes Mitglied: Ehrenzeichen Gold des CVNB
 

 Chorleiter

25 Jahre Chorleiter/in: Ehrenzeichen Silber, Urkunde des CVNB
40 Jahre Chorleiter/in: Ehrenzeichen Gold, Urkunde des CVNB
50 Jahre Chorleiter/in: Ehrenzeichen Gold, Urkunde des CVNB
 
Chöre

50 Jahre: Urkunde des CVNB
75 Jahre: Urkunde und Liedgabe des Chorverband Niedersachsen-Bremen
100 Jahre: Zelterplakette, Urkunde  Liedgabe CVNB / Ehrung OSB
125 / 150 / 175 Jahre: Urkunde und  / Ehrung, Urkunde OSB
 
Hinweis: Das Ehrenzeichen in Silber wird entweder für 10 Jahre aktive Vorstandsarbeit
oder für 25 Jahre aktives Singen vom Chorverband Niedersachsen-Bremen verliehen.
Das Ehrenzeichen in Gold wird entweder für 20 Jahre aktive Vorstandsarbeit
oder für 40 Jahre aktives Singen vom Chorverband Niedersachsen-Bremen verliehen.
 
Hat ein Mitglied die Ehrennadel bereits für Vorstandsarbeit bekommen, kann 
die Ehrennadel nicht nochmals für die entsprechende Anzahl Jahre aktives Singen verliehen werden.
In diesem Falle kann eine individuelle Ehrung durchgeführt werden.
 
Unabhängig von alledem können Personen, die sich über lange Zeit herausragende Verdienste (also deutlich über das übliche Maß im jeweiligen Ehrenamt)  erworben haben, mit besonderen Ehrennadeln / Anerkennungen ausgezeichnet werden.
 
Voraussetzung für die Ehrung ist, dass die Person / der Chor zum Zeitpunkt der Verleihung Mitglied im Oldenburgischen Sängerbund / Chorverband Niedersachsen-Bremen /  ist. Wie lange diese Mitgliedschaft bereits besteht, spielt dabei keine Rolle.
 
Alle Ehrungen müssen in Verbindung mit einer ausreichenden Begründung und den geforderten Nachweisen beantragt werden.
 
Beispiele:

Ein Sänger singt nachweislich seit 50 Jahren in unterschiedlichen Chören. Er singt seit 1 Jahr in einem Mitgliedschor. Die Ehrung steht im zu.
Ein Chor existiert 50 Jahre, erst seit wenigen Jahren ist er Mitgliedschor. Ihm steht die Ehrung zu.
 
 
Besondere Ehrungen im Oldenburgischen Sängerbund:
 
Die OSB-Ehrennadel in Silber: Sie wird für 25 Jahre ehrenamtliche Vorstandsarbeit oder für besondere Verdienste im Chor verliehen. Die Ehrung muss vom Chor beim OSB-Präsidenten mit Begründung beantragt und vom OSB-Vorstand genehmigt werden. Antragsfrist: bis spätestens 3 Monate vor dem Ehrungstermin.
 
Die OSB-Ehrennadel in Gold: Sie wird für ganz herausragende Verdienste um das Chorwesen im Oldenburgischen Sängerbund oder für ganz besondere Anlässe verliehen. Die Ehrung muss vom Chor beim OSB-Präsidenten mit Begründung beantragt und vom OSB-Vorstand genehmigt werden. Antragsfrist: bis spätestens 3 Monate vor dem nächsten OSB-Sängertag.
 
 
Besondere Ehrungen im Chorverband Niedersachsen-Bremen
Fokke-Pollm
ann-Medaille
 
Die Fokke-Pollmann-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen. Sie wird an einzelne Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich über lange Zeit oder durch ganz besondere Leistungen in herausragendem Maße um den Chorverband verdient gemacht haben.
Mehr zur Fokke-Pollmann-Medaille: Fokke-Pollmann-Medaille 
 
 
100-jähriges Chorjubiläum: Verleihung der Zelter-Plakette
 
Die Zelterplakette wird namens des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland an Chöre verliehen. Voraussetzung: Der Chor betätigt sich nachweislich seit einhundert Jahren in der kulturellen Arbeit durch Pflege des Gesanges. Die Zelterplakette muss spätestens bis 30. Juni des der Ehrung vorausgehenden Jahres über den Oldenburgischen Sängerbund.e.V. beantragt werden (Ausschlussfrist). Entsprechende Nachweise über die einhundertjährige kulturelle chormusikalische Arbeit sind zu erbringen (Gründungsprotokoll, Zeitungsberichte, Fotos, Berichte vom 50-jährigen und / oder 75-jährigen Jubiläum und anderes Verfügbare mehr).
 
Eine ausführliche Darstellung zur Fokke-Pollmann-Medaille und zur Zelter-Plakette mit Abbildungen ersehen Sie auf der Homepage des Chorverbandes Niedersachsen-Bremen, Links dort unter Stichwort "Zelterplakette".
 
Hinweis allgemein
 
Vorübergehende Unterbrechung der Aktivitäten durch Krieg zählen als aktive Zeiten. Ebenso das älteste Datum bei Zusammenlegung von Vereinen zu einem neuen Verein, der in Rechte und Pflichten der Vorgängervereine nahtlos eingetreten ist. War der Verein aber zwischenzeitlich erloschen und nach einigen Jahren neugegründet worden, ist keine Berechtigung für die Ehrung gegeben, wenn seit der Neugründung nicht die notwendige Anzahl Jahre vergangen ist.
 
Bestellungen von Ehrennadeln seitens Mitgliedschören des Oldenburgischen Sängerbundes: Bestellungen

   

 

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