Zwischen der GEMA dem Chorverband Niedersachsen-Bremen sowie dem Oldenburgischen Sängerbund bestehen Rahmenverträge. Diese decken z.B. öffentliche Platzkonzerte bei Sängerfesten oder Auftritte bei Wohltätigkeitsveranstaltungen ab.

Was viele Chöre aber nicht wissen: Auch für gesellige Veranstaltungen (Weihnachtsfeiern!) muß der Chor GEMA-Gebühr zahlen. Treffen sich mehrere Chöre, so ist immer der veranstaltende Chor meldepflichtig. Bitte klären Sie das im Vorfeld!

Der OSB zahlt für seine Mitgliedschöre eine Jahrespauschale an die GEMA. Dies bedeutet eine erhebliche Prämieneinsparung im Vergleich zu nicht-organisierten Chören. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass der einzelne Verein diese Dinge nicht so kostengünstig für sich erkämpfen könnte, wie es die große Gemeinschaft im Chorverband kann.

Jeder Chor muss seiner Meldepflicht an die GEMA nachkommen.

Wir bitten Sie, die Meldungen unbedingt vollständig und rechtzeitig zu machen. Bei Differenzen der Meldungen gegenüber den Ermittlungen durch die GEMA gefährden wir das für uns günstigere Meldeverfahren. Die Folge könnten höhere Gebühren sein. Denken Sie bitte daran und stärken Sie durch Ihre korrekten Meldungen unsere Solidargemeinschaft.


 


Liebe OSB Chöre

 

mit Mail vom 23.05.2025 teilte uns die GEMA mit, dass nicht wie bisher abgesprochen die Chöre direkt von der GEMA angeschrieben werden,

sondern, dass sich die Chöre nun selbstständig im GEMA-Portal registrieren müssen.

 

Wichtig für die Chöre/Vereine: ab 01. Juli 2025 erfolgt die GEMA-Meldung nur noch ONLINE über des GEMA-Portal! Alle Chöre und Vereine müssen sich dort selbstständig registrieren!

 

Hinweise und Tipps für die Registrierung finden Sie unter https://www.gema.de/de/musiknutzer/portal-tutorials.

Weitere wichtige Informationen, speziell für Chöre, finden Sie außerdem hier: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chor.



Liebe OSB-Chöre

 

izur gestrigen Mail erhaltet Ihr nachfolgend allgemeine Hinweise für Eure Chöre/Vereine zur Anmeldung im GEMA-Portal.

 

Es ist noch zu erwähnen, dass sich nur das Meldeverfahren für die Chöre/Vereine geändert hat. Die Abrechnung der GEMA-Kosten erfolgt weiterhin über den CVNB.

 

Allgemeine Hinweise für Chöre: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chor

Hier gibt es z.B. die Möglichkeit über „Zur Anmeldung“ direkt im Portal im richtigen Tarif zu landen. Ebenfalls findet man auf dieser Seite eine Schritt für Schritt Anleitung – von der Anmeldung im Portal bis hin zur Veranstaltungsmeldung und Setlisteneinreichung.

Genauso werden über diese Landingpage die Webinare-Termine für Chöre veröffentlicht. An diesen können Ihre Chöre gern dann teilnehmen (bitte dabei beachten, dass es eine Beschränkung in der Anzahl gibt). Ggf. werden aber auch individuelle Termine direkt mit Ihnen vereinbart. Hierfür wird sich dann meine Kollegin zur Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Unter diesem Link: https://www.gema.de/de/musiknutzer/portal-tutorials finden Sie einige Tutorials.

 

Im Registrierungsprozess können die Chöre die Mitgliedschaft zu Ihrem Verband einpflegen. Allerdings wird diese erst gültig, sobald wir Ihre Mitgliedermeldung verarbeitet haben. Erst dann ist die Mitgliedschaft unter Meine Daten eingetragen:

 

 

 


 

Dies erfolgt, sobald alle Chöre sich weitestgehend im Portal registriert haben.

 

Gern können Sie sich bei weiteren Fragen an mich wenden. Sollten Ihre Chöre Fragen oder Probleme haben, können diese sich an kontakt@gema.de oder an unsere Servicehotline wenden.